Arbeitshilfe: Rückzahlungsklauseln

Mittelständische Unternehmen, die bereits jetzt den Mangel an Fachkräften zu spüren bekommen, setzen auf gezielte Fortbildungsmaßnahmen für ausgesuchte Mitarbeiter.

Um die Mitarbeiter an das Unternehmen binden und zugleich die getätigten Investitionen zu schützen, werden Rückzahlungsklauseln eingesetzt.

Rückzahlungsklauseln rechtssicher formulieren

Rückzahlungsklauseln unterliegen der AGB-Kontrolle. Zur Sicherstellung der Gültigkeit solcher Rückzahlungsklauseln empfiehlt es sich, diese in Bezug auf Inhalt und Formulierung einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.

Für die Gültigkeit von Rückzahlungsklauseln kommt es darauf an, dass neben dem Unternehmen vor allem der Mitarbeiter von der Fortbildung profitiert. Von Bedeutung ist zudem, dass die festgeschriebene Bindungsfrist in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer, beziehungsweise zu den Kosten der Fortbildung steht.

Die Rückzahlungsklauseln greifen nur, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt oder ihm aus Gründen gekündigt wird, die er selbst zu vertreten hat.

Einzelheiten und Tipps zu Inhalt und Formulierung von Rückzahlungsklauseln enthält die von unseren Unternehmensberatern erstellte Arbeitshilfe „Rückzahlungsklauseln“. Die Arbeitshilfe senden wir Ihnen gerne kostenfrei zu. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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